Malerbetrieb Philipp Hirche - Maler- & Lackierermeister

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Willkommen!

Als erfahrener Meister, mit neuen, modernen und außergewöhnlichen Ideen, bin ich sowohl im Außen- als auch im Innenbereich ein treuer und zuverlässiger Partner seit 2011.

Gerne beraten ich Sie bei Projekten und stehen Ihnen mit meinen Ideen und Fachwissen zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten wir Ihre Räume zum Wohlfühlen.

Ich biete Ihnen vielseitige Arbeitsbereiche, wie Maler- und Tapezierarbeiten, Lackierarbeiten, Putzarbeiten, kreative Techniken oder Konzepte zur Schimmelbeseitigung in denen Sie die Gelegenheit bekommen, sich von unserer qualitativ hochwertige Arbeit zu überzeugen.

Auf den Folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu meinem Leistungsspektrum und meinem Betrieb.

Ich würde mich freuen, wenn ich auch Ihren Räumlichkeiten ein neues Gesicht geben darf.

Philipp Hirche
Maler- & Lackierermeister
Anstrich
Designboden
Fassaden
Betonoptik
Lackier-
Arbeiten
Stuck-
Arbeiten
Tapeten-
Arbeiten
Schimmel-
Beseitung
Handwerkerleistungen - Malerarbeiten steuerlich absetzen nach §35a

Steuerlicher Vorteil:

  • Es können 20% der Arbeitskosten direkt der Steuerlast abgezogen werden, maximal jedoch 1.200€ pro Jahr

  • Der Höchstbetrag wird erreich, wenn die anrechenbaren Arbeitskosten 6.000€ im Jahr betragen

Kontakt:
Bei der Kontaktaufnahme mit uns über dieses Kontaktformular werden Ihre hiermit mitgeteilten Daten zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Diese Angaben können in unserem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden. Sie erhalten auf Nachfrage Auskunft über die dort gespeicherten Daten. Wir löschen Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Anfragen von Kunden, die über ein Kundenkonto verfügen, speichern wir dauerhaft und verweisen zur Löschung auf die Angaben zum Kundenkonto. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht: 6 Jahre; steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht 10 Jahre).
Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Ihre zusätzliche Zustimmung.

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